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  • Derzeitige Versicherungsgesellschaft bleibt bestehen
  • neuerliche Gesundheitsprüfung entfällt
  • praktisch gleichbleibender Leistung
  • Sparen Sie bereits ab 4 Wochen nach Beauftragung
  • Bisherige angesparte Altersrückstellungen bleiben zu 100% erhalten
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  • Gesetzliche Rechtsgrundlage seit 2009 hierfür für jedermann vorhanden

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